Ist die Biogenetische Grundregel von Haeckel widerlegt?
Der deutsche Anatom Ernst Haeckel stellte das sogenannten „Biogenetische Grundgesetz“ auf, wonach sich die hypothetische Stammesgeschichte (Evolution) in der individuellen Entwicklung (von der befruchteten Eizelle bis zum erwachsenen Organismus) in groben Zügen wiederhole. In dieser Form ist dieses „Gesetz“ von Biologen schon immer bestritten worden, von Anfang an bis heute – somit können die Haeckel’schen Vorstellungen tatsächlich als widerlegt gelten. Die heutige Argumentation, nach der nur von einer biogenetischen Grundregel gesprochen wird, beruft sich nicht mehr nur auf Haeckel, sondern auf viele andere spätere Erkenntnisse, und ist erheblich differenzierter geworden, dadurch aber nicht mehr so leicht widerlegbar. Man geht heute nur noch davon aus, dass bei einzelnen Entwicklungsschritten einzelne Organanlagen den Organanlagen mutmaßlicher Vorfahren ähneln, und daher als eine Wiederholung der Stammesgeschichte interpretiert werden können. Aber auch diese deutlich abgeschwächte Form ist angesichts detaillierter Kenntnisse aus der Embryonalforschung fragwürdig.
Autor: Reinhard Junker, 04.05.2006, aktualisiert am 05.01.2026, https://www.genesisnet.info/schoepfung_evolution/f62.php
Tiefergehende Informationen zu diesem Thema
- Biogenetisches Grundgesetz – Geschichte, https://genesis-net.de/e/1-3-f/5-5/